Chatkontrolle, Informationsfreiheit und digitale Zensuranreize: Verschiebt sich das Verhältnis zwischen Bürger und Staat gerade in eine gefährliche Richtung?

Es gibt einen alten Grundgedanken des freiheitlichen Rechtsstaates, der eigentlich selbstverständlich sein sollte: Der Bürger darf Geheimnisse haben. Der Staat möglichst wenige. Denn nicht der Bürger verfügt über Polizei, Behörden, Staatsanwaltschaften, Nachrichtendienste, Steuerverwaltung und milliardenschwere Verwaltungsapparate. Es ist der Staat, der über erhebliche Macht gegenüber dem Einzelnen verfügt.

Deshalb müsste in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eigentlich gelten, dass die Privatsphäre des Bürgers geschützt wird, während staatliches Handeln möglichst transparent und kontrollierbar bleibt. Doch zunehmend kann man den Eindruck gewinnen, dass sich dieses Verhältnis umkehrt. Der Bürger soll immer transparenter werden. Seine Kommunikation kann analysiert werden, Plattformen dokumentieren und moderieren seine Äußerungen, digitale Daten werden erfasst und ausgewertet, Finanzströme sind nachvollziehbar und Kommunikation wird stärker reguliert. Gleichzeitig wird darüber nachgedacht, ausgerechnet jene Rechte einzuschränken, mit denen Bürger und Journalisten erfahren können, was der Staat eigentlich tut.

Man muss deshalb nicht behaupten, Deutschland oder die Europäische Union seien bereits autoritäre Staaten. Aber man darf sehr wohl fragen: Warum bewegt sich die Transparenz zunehmend vom Staat zum Bürger und nicht umgekehrt?

Der Staat liest mit.

Die Chatkontrolle: Der Staat liest nicht mit, aber private Kommunikation darf durchsucht werden

Seit dem 31. Juli 2026 ist die europäische Verordnung 2026/1881 in Kraft. Dabei lohnt sich eine genaue Betrachtung, denn Begriffe wie „Chatkontrolle“ führen schnell zu Missverständnissen. Nein, ein Beamter sitzt nicht in Brüssel und liest die WhatsApp-Unterhaltung der Bürger mit. Und nein, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation, wie sie beispielsweise bei WhatsApp oder Signal verwendet wird, ist von der aktuellen Regelung ausdrücklich ausgenommen.

Aber damit ist die Sache keineswegs harmlos. Die EU-Verordnung erlaubt Anbietern bestimmter Kommunikationsdienste weiterhin, freiwillig Technologien einzusetzen, mit denen private Kommunikation automatisiert nach Hinweisen auf Kindesmissbrauch untersucht werden kann. Die Verordnung nennt ausdrücklich unter anderem Webmail- und Messaging-Dienste. Durchsucht werden können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Inhalte wie Bilder und Texte sowie bestimmte Verkehrsdaten.

Mit anderen Worten: Auch private elektronische Kommunikation kann automatisiert analysiert werden. Und hier beginnt das eigentliche Problem.

Eine E-Mail ist für viele Menschen nichts anderes als der digitale Brief. Über Generationen war die Vorstellung selbstverständlich, dass ein verschlossener Brief zunächst einmal niemanden etwas angeht – nicht den Nachbarn, nicht irgendein Unternehmen und grundsätzlich auch nicht den Staat. Im digitalen Zeitalter scheint dieser Grundsatz plötzlich wesentlich verhandelbarer geworden zu sein.

Juristisch sprechen wir bei elektronischer Kommunikation genauer von der Vertraulichkeit der Kommunikation beziehungsweise vom Fernmeldegeheimnis. Politisch bleibt die Frage jedoch dieselbe: Wie privat ist private Kommunikation noch, wenn technische Systeme ihren Inhalt prophylaktisch untersuchen dürfen?

Bemerkenswert ist, dass die Europäische Union das grundrechtliche Problem selbst ausdrücklich benennt. In der Verordnung wird festgehalten, dass die freiwilligen Maßnahmen einen Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf den Schutz personenbezogener Daten der Nutzer darstellen.

Das Ziel, der Schutz von Kindern vor Missbrauch, ist selbstverständlich legitim und wichtig. Doch genau ein Rechtsstaat muss auch bei einem legitimen Ziel fragen dürfen, welche Mittel dafür angemessen sind. Denn Grundrechte sind gerade dafür geschaffen worden, auch dann Grenzen staatlicher oder staatlich legitimierter Eingriffe zu setzen, wenn sich für diese Eingriffe gute Gründe finden lassen.

(eur-lex.europa.eu)

Besonders fragwürdig ist das Verfahren

Noch problematischer wird die Angelegenheit, wenn man betrachtet, wie die Regelung politisch zustande gekommen ist. Im März 2026 hatte das Europäische Parlament eine Verlängerung zunächst abgelehnt. Am 26. März stimmten 228 Abgeordnete dafür und 311 dagegen. Die Ausnahmeregelung lief daraufhin am 3. April aus. Damit hätte man meinen können: demokratische Entscheidung getroffen.

Doch die Angelegenheit kam zurück. Der Rat brachte seine Position in die zweite Lesung. Anschließend wurde im Parlament ein Dringlichkeitsverfahren angestoßen und damit änderte sich eine entscheidende mathematische Voraussetzung. In der zweiten Lesung genügte nicht mehr einfach eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen, um die Ratsposition abzulehnen. Erforderlich war eine absolute Mehrheit aller Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Die entscheidende Abstimmung fand schließlich am Donnerstag, dem 9. Juli 2026, statt – dem letzten Sitzungstag der letzten Straßburger Plenarwoche vor der Sommerpause. Das Ergebnis ist bemerkenswert: 314 Abgeordnete stimmten dafür, die Ratsposition abzulehnen, 276 stimmten dagegen, 17 enthielten sich. Die Mehrheit der tatsächlich abstimmenden Parlamentarier wollte die Ratsposition also ablehnen. Trotzdem reichte diese Mehrheit nicht, denn für eine Ablehnung waren aufgrund des Verfahrens 360 Stimmen erforderlich.

Abwesende Parlamentarier wurden dabei selbstverständlich nicht buchstäblich als Ja-Stimmen verbucht. Doch politisch hatte ihre Abwesenheit nahezu denselben Effekt: Wer nicht anwesend war und deshalb nicht gegen die Vorlage stimmen konnte, half indirekt dabei, dass die notwendige absolute Mehrheit zur Ablehnung nicht erreicht wurde.

Das Europäische Parlament beschreibt diesen Ablauf selbst. Man kann dieses Vorgehen formal für regelkonform halten. Man kann aber ebenso berechtigt fragen, ob ein solches Verfahren noch dem demokratischen Geist entspricht, wenn eine Mehrheit der tatsächlich abstimmenden Abgeordneten etwas ablehnen will und das Ergebnis aufgrund einer besonderen Mehrheitshürde trotzdem in die andere Richtung läuft.

Und wenn eine solche Abstimmung dann auch noch unter Zeitdruck unmittelbar vor der parlamentarischen Sommerpause stattfindet, entsteht zumindest der Eindruck eines Verfahrenstricks. Man muss dafür keine Verschwörung konstruieren. Die Abstimmungsergebnisse sprechen bereits für sich.

Heute nur unverschlüsselt. Und morgen?

Ein häufiges Gegenargument lautet, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation sei schließlich geschützt. Das stimmt derzeit und das ist ausdrücklich zu begrüßen. Aber auch hier sollte eine freiheitliche Gesellschaft weiterdenken.

Die entscheidende Frage lautet nicht ausschließlich, was eine staatliche Infrastruktur heute darf. Die wichtigere Frage lautet: Welche Grenze wird mit ihr grundsätzlich verschoben?

Wenn eine Gesellschaft akzeptiert, dass private digitale Kommunikation unter bestimmten Voraussetzungen automatisiert untersucht werden darf, ist eine erste normative Grenze überschritten. Das bedeutet keineswegs zwangsläufig, dass morgen WhatsApp und Signal vollständig überwacht werden. Eine solche Behauptung wäre Spekulation. Aber ebenso naiv wäre die Annahme, dass einmal geschaffene technische und rechtliche Überwachungsmöglichkeiten niemals erweitert werden.

Die Geschichte staatlicher Befugnisse zeigt zumindest genügend Beispiele dafür, dass aus Ausnahmen dauerhafte Instrumente und aus eng definierten Anwendungsbereichen später größere werden können. Deshalb sollte die entscheidende Frage bei jeder neuen staatlichen Befugnis lauten: Würde ich diese Macht auch einer Regierung geben, der ich überhaupt nicht vertraue?

Wenn die Antwort Nein lautet, sollte man darüber nachdenken, ob man sie überhaupt einer Regierung geben sollte.

NetzDG und DSA: Wenn lieber einmal zu viel gelöscht wird

Eine ähnliche Entwicklung lässt sich bei der Regulierung sozialer Netzwerke beobachten. Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtete Plattformen seit 2017, stärker gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Inzwischen wurde es weitgehend durch den europäischen Digital Services Act und die deutsche Umsetzung abgelöst.

Auch hier klingt das ursprüngliche Anliegen zunächst vollkommen nachvollziehbar. Strafbare Drohungen bleiben strafbar, Beleidigungen bleiben Beleidigungen und Volksverhetzung wird nicht dadurch legal, dass sie auf Facebook statt auf Papier erscheint.

Problematisch wird es jedoch dort, wo der Staat die Beurteilung von Äußerungen faktisch zunehmend an private Konzerne delegiert und gleichzeitig regulatorischen Druck auf diese Unternehmen ausübt. Denn ein Plattformbetreiber handelt wirtschaftlich rational. Wenn auf der einen Seite regulatorische Risiken, Bußgelder und erhebliche rechtliche Anforderungen stehen und auf der anderen Seite ein möglicherweise zu Unrecht gelöschter Facebook-Kommentar, liegt der Anreiz nahe: Im Zweifel lieber löschen.

Diese Befürchtung ist keineswegs neu. Bereits beim NetzDG wurde über sogenanntes „Overblocking“ diskutiert. Also darüber, dass Plattformen vorsichtshalber auch Inhalte entfernen könnten, die rechtlich eigentlich zulässig wären.

Genau hier liegt ein fundamentaler Unterschied zwischen Strafrecht und Plattformmoderation. Ein Bürger, dessen Äußerung tatsächlich strafbar ist, kann strafrechtlich verfolgt werden. Dort existieren gesetzliche Tatbestände, Verteidigungsrechte und Gerichte. Bei der privaten Moderation entscheidet dagegen häufig ein Unternehmen oder ein automatisiertes System darüber, ob ein Beitrag sichtbar bleibt.

Und die Dimension ist gewaltig. Nach Angaben der EU-Kommission wurden allein im ersten Halbjahr 2025 von großen Plattformen mehr als neun Milliarden Moderationsentscheidungen gemeldet. 99 Prozent davon beruhten nicht darauf, dass Inhalte nach EU- oder nationalem Recht als illegal gemeldet worden waren, sondern auf den eigenen Nutzungsbedingungen der Plattformen.

Seit Einführung des DSA legten Nutzer gegen 165 Millionen Moderationsentscheidungen Einspruch ein. Fast 30 Prozent dieser angefochtenen Entscheidungen wurden anschließend wieder zurückgenommen.

Das beweist nicht, dass der DSA eine staatliche Zensurmaschine wäre. Aber es zeigt eindrucksvoll, wie gigantisch die private Infrastruktur zur Kontrolle digitaler Kommunikation inzwischen geworden ist und wie häufig Moderationsentscheidungen offenbar zumindest so zweifelhaft waren, dass sie nach einem Einspruch wieder aufgehoben wurden.

Für eine freiheitliche Gesellschaft sollte das Anlass genug sein, genau hinzuschauen.

(digital-strategy.ec.europa.eu)

Und während der Bürger transparenter wird, soll das Informationsfreiheitsrecht eingeschränkt werden

Vor diesem Hintergrund wirkt die aktuelle Diskussion über das deutsche Informationsfreiheitsgesetz besonders befremdlich. Das heutige Prinzip des IFG ist denkbar einfach: Jeder kann grundsätzlich Zugang zu amtlichen Informationen verlangen, ohne zunächst begründen zu müssen, warum er sie haben möchte.

Genau das ist seine demokratische Stärke. Denn ein Bürger muss eigentlich kein „berechtigtes Interesse“ daran nachweisen, zu erfahren, was seine Regierung tut. Er ist Bürger. Das sollte als Interesse reichen.

Nun plant die Bundesregierung jedoch eine Reform. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums soll sich der Zugang künftig stärker auf identifizierte natürliche Personen konzentrieren. Diese sollen ein „berechtigtes Interesse“ an der Information haben und sie nicht auf anderem Weg bekommen können.

Die genaue gesetzliche Ausgestaltung ist noch nicht abgeschlossen. Man sollte daher nicht behaupten, das Informationsfreiheitsgesetz sei bereits abgeschafft worden. Aber die politische Richtung ist bemerkenswert.

Denn heute gilt grundsätzlich: Der Staat muss erklären, warum er eine Information nicht herausgeben darf. Künftig könnte stärker die Frage entstehen: Der Bürger muss erklären, warum er sie überhaupt bekommen soll.

Das wäre keine kleine technische Änderung. Es wäre ein grundsätzlich anderes Verständnis staatlicher Transparenz.

Besonders bemerkenswert ist die Begründung. Auf die Frage, warum sich der Zugang auf natürliche Personen konzentrieren solle und damit beispielsweise Verlage als juristische Personen betroffen sein könnten, verwies das Bundesinnenministerium unter anderem auf das Ziel einer effizienten Verwaltung.

Das mag verwaltungstechnisch nachvollziehbar sein. Demokratie ist allerdings nicht ausschließlich ein Effizienzprojekt. Parlamentarische Anfragen sind Arbeit. Gerichtsverfahren sind Arbeit. Akteneinsicht ist Arbeit. Presseanfragen sind Arbeit. Informationsfreiheit ist Arbeit. Kontrolle von Macht verursacht Aufwand. Das ist kein Fehler des demokratischen Systems, sondern ein Teil seines Preises.

(bundesregierung.de)

Eine eigentümliche Umkehrung

Und damit fügt sich das Gesamtbild zusammen. Auf der einen Seite entstehen immer weitergehende Möglichkeiten, Bürger zu erfassen, Kommunikation zu analysieren und digitale Äußerungen zu moderieren. Auf der anderen Seite diskutiert der Staat darüber, seine eigene Transparenz gegenüber eben diesen Bürgern einzuschränken.

Jede Maßnahme für sich besitzt eine Begründung: Kinderschutz, Hasskriminalität, Extremismus, Desinformation, Datenschutz, Verwaltungseffizienz oder Sicherheit. Fast nie kommt ein Gesetz mit der Überschrift: „Wir schränken jetzt ein bisschen Freiheit ein.“ Es kommt mit einem guten Zweck.

Die entscheidende Aufgabe einer freiheitlichen Gesellschaft besteht deshalb darin, nicht nur den Zweck eines Gesetzes zu betrachten, sondern auch seine Nebenwirkungen und die Summe aller Maßnahmen. Und in dieser Summe entsteht zunehmend ein unangenehmer Eindruck.

Der Bürger muss immer mehr von sich offenlegen. Der Staat möchte immer mehr Möglichkeiten besitzen, Risiken zu erkennen. Private Unternehmen werden in die Überwachung, Regulierung und Moderation digitaler Räume eingebunden. Gleichzeitig könnte es schwieriger werden, hinter die Kulissen staatlicher Entscheidungen zu schauen.

Das ist zumindest eine Entwicklung, die man als Bürger kritisch hinterfragen sollte.

Vom liberalen zum paternalistischen Staat?

Vielleicht erleben wir dabei eine grundlegendere Veränderung. Das klassische liberale Staatsverständnis geht zunächst vom mündigen Bürger aus. Der Bürger darf denken, sprechen, sich irren, schlechte Entscheidungen treffen, den Staat kritisieren und einen privaten Bereich besitzen, in den sich die Staatsgewalt nur unter klar definierten Voraussetzungen einmischt.

Ein zunehmend paternalistischer Staat denkt anders. Er möchte Risiken möglichst früh erkennen, potenziell gefährliche Kommunikation identifizieren, Informationsräume regulieren und festlegen, welche Systeme gesellschaftliche Gefahren minimieren sollen.

Und jedes einzelne Mal gibt es dafür nachvollziehbare Argumente. Doch in der Summe kann daraus eine Entwicklung entstehen, die zunehmend autoritäre Züge trägt, nicht zwingend aufgrund einer zentralen bösen Absicht, sondern durch die kontinuierliche Erweiterung von Kontrollmöglichkeiten.

Genau das macht die Entwicklung möglicherweise gefährlicher. Ein autoritärer Staat muss nicht eines Morgens mit Stiefeln vor der Tür stehen. Autoritäre Strukturen können auch schrittweise entstehen: eine Ausnahme hier, eine Datenbank dort, eine neue Meldepflicht, eine neue Kontrollbefugnis, eine weitere Plattformregulierung, eine Einschränkung der Informationsfreiheit.

Jede Maßnahme für sich erscheint überschaubar. Erst in der Gesamtschau erkennt man möglicherweise die Verschiebung.

Der Staat muss transparenter sein als der Bürger

Eine freiheitliche Demokratie benötigt deshalb eine klare Richtung: nicht den gläsernen Bürger vor einem undurchsichtigen Staat, sondern möglichst genau das Gegenteil.

Der Bürger braucht einen geschützten privaten Raum. Der Staat braucht Öffentlichkeit, Kontrolle und Rechenschaftspflicht.

Natürlich gibt es legitime Geheimnisse des Staates. Militärische Einsatzpläne gehören nicht ins Internet. Persönliche Daten müssen geschützt werden. Laufende Ermittlungen können nicht öffentlich geführt werden. Nachrichtendienstliche Quellen benötigen Schutz. Aber dafür existieren Ausnahmen.

Was eine Demokratie nicht tun sollte, ist das Prinzip umzudrehen und Transparenz zunehmend zur Bringschuld des Bürgers zu machen. Denn staatliche Macht braucht Kontrolle gerade dann, wenn die Regierenden überzeugt sind, verantwortungsvoll mit ihr umzugehen.

Vielleicht sollten wir deshalb häufiger einen ganz einfachen Test anwenden: Wäre ich mit diesem Gesetz auch dann noch einverstanden, wenn morgen meine politischen Gegner regieren würden?

Wer bei dieser Frage plötzlich unruhig wird, hat wahrscheinlich verstanden, worum es geht.

Es muss niemand behaupten, Deutschland oder die Europäische Union seien heute totalitär. Das wären absolute Aussagen, die der Realität einer weiterhin bestehenden freiheitlichen Demokratie nicht gerecht würden. Aber man kann durchaus den Eindruck gewinnen, dass sich bestimmte Entwicklungen in eine zunehmend autoritäre Richtung bewegen.

Und gerade in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sollte es nicht nur erlaubt, sondern selbstverständlich sein, genau davor frühzeitig zu warnen. Denn die beste Zeit, Freiheit zu verteidigen, ist nicht dann, wenn sie bereits verloren gegangen ist.

Es ist der Moment, in dem ihre Grenzen Stück für Stück verschoben werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Europäische Union – Verordnung (EU) 2026/1881: Rechtsgrundlage der derzeitigen Ausnahmeregelung für das automatisierte Erkennen von sexuellem Kindesmissbrauch in bestimmten privaten Kommunikationsdiensten; einschließlich der Ausnahme für Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation und der ausdrücklichen grundrechtlichen Abwägung. (eur-lex.europa.eu)

Europäisches Parlament: Dokumentation der Abstimmungen vom März und 9. Juli 2026 sowie der besonderen Mehrheitsanforderungen in der zweiten Lesung. (europarl.europa.eu)

Bundesregierung / Bundesinnenministerium sowie EU-Kommission: Aussagen zur geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes und offizielle DSA-Daten zur Plattformmoderation. (bundesregierung.de)

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Stand: 08. August 2026