Ein Paket ins Nachbarland und schon brauchst du einen Bevollmächtigten? Die neue EU-Verpackungsbürokratie eskaliert

Ab dem 12. August 2026 wird die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) weitgehend anwendbar. Ihr Ziel klingt zwar erstmal vernünftig: Verpackungsmüll reduzieren, Recycling verbessern und diejenigen stärker in die Verantwortung nehmen, die Verpackungen auf den Markt bringen.

Doch spätestens bei der praktischen Umsetzung zeigt sich ein Problem, das gerade kleine Onlinehändler massiv treffen kann: Aus einem nachvollziehbaren Umweltgedanken entsteht ein komplexes Geflecht aus Registrierungen, nationalen Systemen, Meldepflichten und Bevollmächtigten.

Ein Paket, ein Verwaltungsakt?

Besonders problematisch wird es beim grenzüberschreitenden Onlinehandel.

Die PPWR regelt die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Wer Verpackungen beziehungsweise verpackte Produkte in anderen Märkten in Verkehr bringt, muss sich mit den dort geltenden EPR-Vorgaben auseinandersetzen. Hinzu kommt die Möglichkeit beziehungsweise Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung.

Deutschland macht davon Gebrauch: Unternehmen mit Sitz im Ausland, die keine Niederlassung in Deutschland besitzen und verpackte Produkte direkt an deutsche Endabnehmer vertreiben, müssen ab dem 12. August 2026 grundsätzlich einen entsprechenden Bevollmächtigten benennen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister weist ausdrücklich auf diese neue Verpflichtung hin.

Was für einen internationalen Großkonzern noch nach einer zusätzlichen Compliance-Position klingt, kann für einen kleinen Shop schnell unverhältnismäßig werden.

Denn ein kleiner Händler verfügt in der Regel weder über eine eigene Rechtsabteilung noch über eine europäische Compliance-Abteilung. Da sitzt vielleicht ein Unternehmer mit zwei Mitarbeitern vor WooCommerce oder Shopify und verkauft gelegentlich einige Produkte nach Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien.

Und plötzlich muss er für jeden Markt prüfen: Wer gilt dort als Hersteller? Wo muss ich mich registrieren? Welchem Entsorgungssystem muss ich mich anschließen? Welche Mengen muss ich melden? Brauche ich zusätzlich einen lokalen Bevollmächtigten?

Das Problem ist damit nicht unbedingt die einzelne Pflicht. Es ist die Summe der Pflichten und die Fragmentierung innerhalb Europas.

Selbst die EU-Kommission sieht das Problem

Besonders bemerkenswert ist, dass diese Kritik inzwischen keineswegs nur von Unternehmern und Wirtschaftsverbänden kommt.

Die Europäische Kommission selbst hat Ende 2025 vorgeschlagen, Teile der Bevollmächtigtenpflicht vorübergehend auszusetzen. In ihrer Begründung verweist sie ausdrücklich auf den administrativen Aufwand für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, und bereitet eine umfassendere Reform der erweiterten Herstellerverantwortung vor.

Mit anderen Worten: Noch bevor die neue Verpackungsverordnung vollständig anwendbar wird, arbeitet die EU bereits daran, einen Teil der dadurch entstehenden Bürokratie wieder zu reduzieren.

Erst Bürokratie schaffen, dann Bürokratieabbau ankündigen. Europäische Effizienz in ihrer vielleicht reinsten Form.

Onlinehandel fordert bereits ein Moratorium

Kurz vor dem Start ist die Rechtsunsicherheit zusätzlich gewachsen.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) fordert inzwischen sogar ein Moratorium. Hintergrund sind unter anderem kurzfristige Änderungen beziehungsweise Klarstellungen bei der Auslegung des sogenannten Erzeugerbegriffs. Nach Darstellung des Verbandes hätten sich Onlinehändler mehr als ein Jahr auf die neuen Regeln vorbereitet und müssten ihre Prozesse nun unmittelbar vor dem Start erneut anpassen.

Auch im parlamentarischen Verfahren zum deutschen Verpackungsrecht wurde Nachbesserungsbedarf angemahnt. Der BDI kritisierte unter anderem steigende Bürokratielasten durch Dokumentations-, Zulassungs- und Meldepflichten.

Dabei sollte Regulierung eigentlich genau anders funktionieren: verständlich, planbar und für kleine Unternehmen mit vertretbarem Aufwand umsetzbar.

Das Problem ist nicht der Umweltschutz

Verpackungsmüll zu reduzieren, recyclingfähige Verpackungen zu fördern und Hersteller an den Entsorgungskosten zu beteiligen, ist grundsätzlich nachvollziehbar.

Doch man muss die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen.

Wenn ein kleiner Shop einige wenige Pakete im Jahr in unterschiedliche europäische Länder verschickt, darf die regulatorische Abwicklung nicht irgendwann teurer und komplizierter werden als der eigentliche Warenverkehr.

Genau hier offenbart sich ein grundlegendes Problem europäischer Regulierung: Der Binnenmarkt soll Grenzen abbauen. Gleichzeitig entstehen über nationale Register, Meldesysteme und Bevollmächtigte neue administrative Grenzen.

Eine wesentlich sinnvollere Lösung wäre ein echter europäischer One-Stop-Shop für Verpackungen: einmal registrieren, Verpackungsmengen nach Zielland melden und die entsprechenden Gebühren zentral verteilen.

Das Verursacherprinzip bliebe erhalten. Der Umweltschutz ebenfalls.

Nur der bürokratische Wahnsinn würde verschwinden.

Fazit

Die PPWR verfolgt legitime Ziele. Aber gute Ziele rechtfertigen nicht automatisch jede Form ihrer Umsetzung.

Gerade kleine Onlinehändler brauchen keine weiteren nationalen Compliance-Strukturen, sondern einfache, digitale und europaweit einheitliche Verfahren.

Wenn selbst die EU-Kommission bereits vor dem vollständigen Start der neuen Regelungen versucht, Teile der administrativen Belastung wieder auszusetzen, sollte das ein deutliches Warnsignal sein.

Europa braucht weniger Verpackungsmüll. Aber ganz sicher nicht noch mehr Verpackungsbürokratie.

Stand: 11. August 2026. Dieser Beitrag stellt eine redaktionelle Einordnung dar und keine Rechtsberatung.

Quellen: Verordnung (EU) 2025/40 (EUR-Lex); Europäische Kommission zur PPWR und zur geplanten Vereinfachung der EPR-Regelungen; Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR); Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh); Deutscher Bundestag / Stellungnahme des BDI.

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Stand: 11. August 2026